Auswahlkriterien

In Anbetracht der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Einrichtung und der erheblich höheren Anzahl an Bewerbungen ist ein Auswahlverfahren erforderlich.

Die Prüfung sämtlicher Bewerbungsunterlagen obliegt der „Commission mixte“, die als zuständiges Gremium auf Grundlage im Voraus festgelegter, objektiver und transparenter Kriterien über die Zulassung entscheidet.

Die Grundprinzipien dieses Auswahlverfahrens sind wie folgt:

  • Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung verschiedener Nationalitäten und sozioökonomischer Hintergründe zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in Luxemburg;
  • Vorrangige Berücksichtigung von Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Luxemburg, dem Standort der Einrichtung;
  • Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses der Geschlechter;
  • Vorbehaltlich der verfügbaren Kapazitäten: jährliche Vorhaltung von zwei Plätzen für Kinder aus Einelternhaushalten;
  • Sicherstellung, dass mindestens 10 % der Schulbevölkerung einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen.

Die Zulassungsentscheidungen werden den Familien im Laufe des Monats Mai nach Abschluss der Beratungen der „Commission mixte“, mitgeteilt.

Für jede Altersgruppe wird eine Warteliste erstellt. Im Falle von Rücktritten oder dem Freiwerden zusätzlicher Plätze erfolgen Nachrückverfahren in der Reihenfolge der betreffenden Liste. Diese Warteliste behält ihre Gültigkeit bis zum Ende des betreffenden Schuljahres. Eine erneute Antragstellung ist für die Folgejahre erforderlich, sofern kein Platz zugeteilt werden konnte.

IMG 0025
Po 13