Auswahlverfahren
In Anbetracht der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Einrichtung und der erheblich höheren Anzahl an Bewerbungen ist ein Auswahlverfahren erforderlich.
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2008 „portant création d’une école préscolaire et primaire de recherche fondée sur la pédagogie inclusive“ werden alle eingereichten Anträge von der „Commission mixte” geprüft, dem zuständigen Gremium, das für die Entscheidung über die Aufnahme zukünftiger Schüler zuständig ist.
Die Grundprinzipien dieses Auswahlverfahrens sind wie folgt:
- Sicherstellen, dass Geschwisterkinder sowohl organisatorisch als auch hinsichtlich der verfügbaren Kapazitäten so weit wie möglich vorrangig aufgenommen werden;
- Sicherstellen einer ausgewogenen Vertretung der Nationalitäten und sozioökonomischen Verhältnisse, um die Vielfalt der luxemburgischen Bevölkerung widerzuspiegeln;
- Sicherstellung, dass Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Luxemburg, dem Standort der Einrichtung, Vorrang eingeräumt wird;
- Sicherstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses;
- Sicherstellung, dass nach Möglichkeit zwei Plätze pro Jahr an Kinder aus alleinerziehenden Familien vergeben werden;
- Sicherstellung, dass mindestens 10 % der Schülerpopulation Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind.
Die Zulassungsentscheidungen werden den Familien im Laufe des Monats Mai nach Abschluss der Beratungen der „Commission mixte“, mitgeteilt.
Für jede Altersgruppe wird eine Warteliste erstellt. Im Falle von Rücktritten oder dem Freiwerden zusätzlicher Plätze erfolgen Nachrückverfahren in der Reihenfolge der betreffenden Liste. Diese Warteliste behält ihre Gültigkeit bis zum Ende des betreffenden Schuljahres. Eine erneute Antragstellung ist für die Folgejahre erforderlich, sofern kein Platz zugeteilt werden konnte.
